Männerwallfahrt nach Mariasdorf

Die diesjährige Männerwallfahrt mit 24 Bildeinern führte nach Mariasdorf.

Dort wurde die Delegation unter Führung von Organisator Hans Stangl vom Bgm. Nothnagel im neuen Gemeindeamt begrüßt. Die anschließende Andacht in der Marienkirche wurde von Dechant Mag. Karl Schlögl zelebriert. Danach gab es im Gasthaus Koller im Bergwerk den kulinarischen Abschluss. Der schöne Tag wurde im Weinarchiv Bildein abgeschlossen.

 


Liebe Pinkarocker*innen,

ein RIESENGROSSES DANKESCHÖN für ein unglaubliches Wochenende in Bildein! Von der Opening-Party bis zu den Headline-Shows, vom Yoga bis zum Dorfspaziergang, von der Lesung bis zur Aftershow-Party – eure strahlenden Gesichter haben uns unsere Aufbaustrapazen auf schnellstem Weg vergessen lassen. Danke euch für die ausgelassene Stimmung, allen Künstler*innen für Konzerthighlights ohne Ende, der allerbesten Crew für ihren unermüdlichen Einsatz vor und nach dem Festival und dem kleinen Grenzdorf Bildein und seinen Einwohner*innen, dass wir hier einmal mehr Pinkarocken durften. Und wie!
eure Festivalcrew 

„Landwirtschaft mit Klasse – Agrarbildung studieren und durchstarten!“

Die Landwirtschaft ist Taktgeber in vielen Gemeinden: Sie deckt nicht nur unsere Tische und pflegt unsere Kulturlandschaften, sondern bringt auch Wertschöpfung in die Regionen und prägt das gesellschaftliche Leben. Gut ausgebildete Bäuerinnen und Bauern sind dabei der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft unserer Landwirtschaft. Engagierte und fachlich exzellente Lehrerinnen und Lehrer in den agrarischen Schulen sowie landwirtschaftliche Beraterinnen und Berater spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch auch in diesem Bereich droht ein Arbeitskräftemangel.

Mit unserer neuen Informationsoffensive „Landwirtschaft mit Klasse – Agrarbildung studieren und durchstarten!“ machen wir deshalb auf die spannenden und praxisnahen Ausbildungsmöglichkeiten an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und die anschließend guten Job­aussichten im ganzen Land aufmerksam. Landwirtschaftliche Meisterinnen und Meister können auch ohne Matura an der Hochschule studieren.

Mehr Infos auf die Website www.landwirtschaft-mit-klasse.at

Anmeldetermin bis 03. September 2023, 24:00 Uhr für die folgenden Studiengänge:

  • Agrarbildung und Beratung 240 ECTS-AP
  • Agrarbildung und Beratung für Berufserfahrene 240 ECTS-AP
  • Umweltbildung und Beratung 240 ECTS-AP

Besuch in Szentpéterfa am 25. Juli 2023

Bgm. Emmerich Zax jun., Vzbgm. KR Hansjörg Schrammel, der 2. LT-Präsident Walter Temmel und der Bürgermeister der Marktgemeinde Eberau Johann Weber folgten der Einladung der ungarischen Bürgermeisterin Ágnes Skrapitsné Jurasits nach Prostrum. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin und dem Kulturbeauftragten Rajmund Filipovits wurde unter anderem das neugebaute Schulgebäude besichtigt und sich über aktuelle Themen ausgetauscht.
Die Beziehung zwischen der ungarischen Nachbargemeinde und Bildein funktioniert großartig.
Ob bei Kirtagen, Veranstaltungen u.a. Aktivitäten oder auf Gemeindeebene wird immer gerne gemeinsam gefeiert und gearbeitet.

Gemeindeamt Restaurierung

Heute wurden von der Tischlerei Schweitzer aus Strem die Innenfenster abmontiert und sie werden in der nächsten Zeit saniert. Nach dem picture on festival geht es mit den weiteren Arbeiten vorwärts. Die Außenfenster und die Fassade sind die nächsten Schritte.
Das Gemeindeamt bleibt für den Parteienverkehr wie gewohnt offen.
Von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Tel. 03323 25 97 / Mail: post@bildein.bgld.gv.at

Delegation aus Bildein in Innsbruck

Der 69. Österreichische Gemeindetag in Innsbruck wurde an den beiden Tagen 21. – 22. Juni 2023 von mehr als 2.000 Gemeinde-Vertreterinnen und Gemeinde-Vertretern besucht.

Das Motto heuer war: „Lokal. Regional. Europäisch. Gemeinden im Herzen Europas.“

Die Gemeindetage bieten Inputs und Ideen für Arbeit in den Gemeinden und dabei werden die aktuellen kommunalpolitischen Themen diskutiert. Bürgermeister Emmerich Zax jun., Vizebürgermeister Hansjörg Schrammel, Gemeindearbeiter, sowie GemeinderätInnen samt Partner haben sich für unterschiedliche Themen interessiert und dabei einige Zukunftsprojekte für Bildein entdeckt.

Nach dem Tagesprogramm in der Kommunalmesse wurde die Stadt Innsbruck mit diversen Sehenswürdigkeiten besichtigt.


Neuer Ehrenbürger: Walter Temmel

Bürgermeister Emmerich Zax jun. hat nach einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss die Ehrenbürgerschaft an Walter Temmel verliehen. Zahlreiche Gäste fanden sich am 16. Juni 2023 im WeinKulturHaus ein um mit dem früheren Bürgermeister und jetzigen 2. Landtagspräsidenten gemeinsam zu feiern. Unter ihnen waren auch das Mitglied des Europaparlamentes Christian Sagartz, Dechant Mag. Karl Schlögl, viele derzeitige und ehemalige Gemeinderäte, Bildeins Ehrenbürger Paul Rittsteuer, Emmerich Zax und Franz Gombots, Ehrenringträger Dr. Gert Moser, einige Bürgermeister aus der Umgebung, Walters erster Arbeitgeber Weinritter Weinlegat-Senior Rudolf Dömötör und der Kulturmanager Horst Horvath.

Nach einem kurzen Umriss von Walters Lebenslauf lies Bürgermeister Emmerich Zax jun. einige Jugendfreunde und Wegbegleiter zu Wort kommen. Sie sprachen über die Projekte die sie mit ihm in und für Bildein umgesetzt haben und erzählten einige Anekdoten über Erlebnisse die sie mit Walter erlebt haben. Nach der Trennung der Ortschaften Unter- und Oberbildein im Jahr 1993 von der Marktgemeinde Eberau wurden viel notwendige Infrastruktur geschaffen und auch Projekte mit Weitblick umgesetzt. Vor allem ist ihm gelungen eine Aufbruchstimmung zu erzeugen und die beiden Orten zu einem Bildein zu bilden.

Für die musikalische Umrahmung sorgte das Chello-Geigenduo Liza und Nathalie aus Bildein und die Olbendorfer Blasmusik. Nach den Dankesworten von Walter und dem Abspielen der Burgenländischen Landeshymne wurde noch gemeinsam gefeiert und in Erinnerungen geschwelgt.

 


Ausflug Kindertreff

Am Samstag, den 27.05.2023 machten sich die Bildeiner Kinder und Eltern auf den Weg nach St.Corona. Ausflugsziel war der Motorikpark und die Sommerrodelbahn. Zum Abschluss besuchten wir den Buschenschank Schrammel-Lechner. Es war ein schöner und erlebnisreicher Tag für alle.
Ein Dank an Hanni Gratzer für die Organisation.


Informationen zu Sommersonnwendfeuern 2023

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Referat Naturschutzrecht, informiert:

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011 iVm § 3 Abs. 4 Z 3 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF):

  1. Zeitlicher Rahmen

Erlaubt sind Feuer zur Sommersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Juni bis 22. Juni 2023. Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach dem oben angeführten Termin abgebrannt werden.

  1. Öffentlichkeit

Brauchtumsveranstaltungen wie das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern müssen allgemein zugänglich sein.

Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Brauchtumsfeuer dar, selbst wenn dies zur erlaubten Zeit (siehe 1.) erfolgt. Solche Feuer sind absolut verboten (vgl. auch § 3 Abs. 1 Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF).

  1. Zulässige Materialien

Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenen biogenen nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden. Das Verbrennen von nicht biogenen Materialen wie behandeltem (zB lackiertem) Holz bis hin zu Müll ist absolut verboten.

Frischer Grünschnitt wie Äste, Laub und Gehölz gehören auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt und kompostiert. Bauabfall und anderer Müll sind beim örtlichen Sammelzentrum abzuliefern oder in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen.

  1. Sicherheitsvorkehrungen

Während des Abbrennens muss eine geeignete, zumindest volljährige Aufsichtsperson dauernd anwesend sein, welche für die Einhaltung der nachfolgend aufgezählten Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich ist:

– Ab einer Windgeschwindigkeit von 20 km/h (mäßiger Wind) ist das Abbrennen verboten.

– Es ist darauf zu achten, dass sich das Feuer mindestens in einem Abstand von 25 m zu benachbarten Gebäuden befindet.

– Zum Entzünden des Feuers dürfen nur zugelassene Anzündhilfen verwendet werden. Die Verwendung von leicht flüchtigen oder wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Diesel- oder Heizöl, Altöl, Alkohol, Benzin oder Spiritus als Brandbeschleuniger zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung des Feuers ist verboten.

– Es ist zu vermeiden, dass Rauchentwicklung zu Beeinträchtigungen der Sicht auf benachbarten Straßen führt.

  1. Aufzeichnungen

Es ist nicht verpflichtend vorgesehen, dass schriftliche Nachweise über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern zu erstellen und vorzulegen sind. Im eigenen Interesse der Veranstalter von Brauchtumsfeuern wird jedoch empfohlen, Aufzeichnungen zu führen,

– wer

– auf welchen Grundstücken

– ab wann und

– wie lange

Feuer abgebrannt hat. Diese Aufzeichnungen können bei eventuellen Strafverfahren sehr wichtig sein.

  1. Ausnahmen von der Abbrenn-Erlaubnis

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist nicht zulässig, wenn

– in einem Ozonüberwachungsgebiet1 eine Überschreitung der Ozon-Informations- oder Alarmschwelle2 vorliegt;

– im Gebiet die Alarmwerte gemäß Anlage 4 des IG-L überschritten sind;

– die Feinstaubgrenzwerte (PM10 TMW) gemäß IG-L am Vortag überschritten waren.

 

HINWEIS!

Brauchtumsfeuer können eine Gefahr für Tiere darstellen, welche in frühzeitig aufgeschichtete bzw. sehr dicht gepackte Haufen „einziehen“ (Igel, Vogelbruten).

Folgende Vorsichtsmaßnahmen können getroffen werden:

– den Haufen möglichst spät errichten

– bei früherer Errichtung: das Material sollte vor allem in Bodennähe nicht zu dicht gepackt sein (dicke Stämme zu unterst, für das menschliche Auge mindestens 50 cm tief einsehbar)

– wenn die beiden obigen Punkte nicht erfüllt werden können: knapp vor dem Anzünden die Tiere mit einem Ultraschallgerät, wie es z.B. für Marderabwehr verwendet wird, vertreiben

ACHTUNG!

– Bei Verstößen gegen die ausgeführten Bestimmungen sieht das Gesetz Strafen von bis zu € 3.630,- vor (vgl. § 8 BLRG)

– Bei Verstößen gegen das Verbrennungsverbot hat die BVB das Löschen des Feuers aufzutragen (§3 Abs. 2 BLRG) und bei Nichtbefolgung des Auftrages die Löschung gegen Ersatz der Kosten durch den Verpflichteten nötigenfalls unverzüglich durchführen zu lassen.

 


Start Böschungsmähen, 22.05.2023

Heute startet die erste Phase des Böschungsmähens der Wege und Gräben in und um Bildein mit dem Häckseln der Bankette.
Wir bitten um Verständnis für eventuell kurzfristige Verkehrseinschränkungen auf den Straßen und Wegen!
Grundsätzlich wird versucht so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu mähen bzw. zu häckseln. Es gilt die richtige  Balance zwischen Naturschutz, Funktionalität und Verkehrssicherheit zu finden. Pflanzenvielfalt, Lebensraum für  Insekten und  Kleintiere, Hochwasserschutz und rechtzeitiges Erkennen von Gefahren sind in Einklang zu bringen. So zum Beispiel werden die Mähzeitpunkte breit auf fünf bis sechs Termine gestreut, es wird nie alles gleichzeitig gemäht und viele Flächen nur einmal pro Jahr. Außerdem beginnen wir später als andere Gemeinden und hören früher auf, sodass sich im Herbst noch ein Pflanzenbestand aufbauen kann. Die Kosten teilen sich die Jagdauschüsse Oberbildein und Unterbildein und die Gemeinde Bildein. Die Pflege der Wege, Begleitstreifen und Gräben in unmittelbarer Nähe zu Gewässern wie Pinka, Neugraben und Rodlingbach obliegt dem Hauptreferat Wasserwirtschaft der Abteilung 5 – Baudirektion des Landes Burgenland.